Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist Organ und gesetzlicher Vertreter der Pfarrgemeinde sowie der Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten, sie hat mit den gesamten Haushaltsangelegenheiten (Personalien,
Anschaffungen etc.) zu tun. Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer (als Vorstand) und acht Mitgliedern, die für jeweils sechs Jahre gewählt werden. Gemeinsam mit der Erzbischöflichen
Stiftungskammer obliegt unserer Kirchenverwaltung die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für die würdige Feier der Gottesdienste, die Glaubensverkündung und den Dienst am
Nächsten.
Die gewählten Mitglieder der Kirchenverwaltung leisten ihren Dienst ehrenamtlich, ihr Engagement ist für den Pfarrer in Erfüllung seiner Leitungsaufgabe unverzichtbar. Sie bringen ihren
beruflichen Sachverstand ebenso ein wie den gesunden Menschenverstand und sind hellhörig für die weiten Bedürfnisse der Gemeinde.
Pfarrei St. Quirinus Fürstätt - Rosenheim