Pfarrgemeinderat der Pfarrei Fürstätt

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es zusammen mit dem Pfarrer alle Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, zu erforschen, zu beraten, gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen. Der Pfarrgemeinderat soll also dazu dienen eine lebendige Gemeinde aufzubauen und zu erhalten und so den Heils- und Weltauftrag der Kirche verwirklichen helfen. 

Der Pfarrgemeinderat wird alle 4 Jahre von den Pfarrgemeindemitgliedern gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Katholik ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, der seinen Wohnsitz in der Pfarrei hat. Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus dem Vorstand (Vorsitzender, stellvertretenden Vorsitzenden, SchriftführerIn), den amtlichen Mitgliedern (Pfarrer und Gemeindeassistent), und den gewählten und berufenen Mitgliedern. Der Pfarrgemeinderat trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen. Die Ergebnisse der Beratungen werden in einem Protokoll festgehalten. Der Pfarrgemeinderat ist auch im Dekanatsrat vertreten.